Unsere Aktivitäten sind ...
Öffentlichkeitsarbeit
Einflussnahme
Informationsaustausch
aktuelle rechtliche und politische Lage
Konkret:
Rundbrief
In monatlichen Rundbriefen werden die beteiligten Unternehmen über alle Vorhaben und Erfahrungen der Unternehmer-Initiative sowie über rechtliche und politische Neuerungen informiert.
Offener Brief
Im April 2021 verschickte die Unternehmer-Initiative einen „offenen Brief“ an eine Reihe von einflussreichen Persönlichkeiten, die die Thematik „Bleiberecht durch Arbeit“ interessieren sollte – an Ministerpräsident Söder, Wirtschaftsminister Aiwanger, Innenminister Hermann, Landräte/innen Ostallgäu,Unterallgäu, Oberallgäu, OB Kempten, Memmingen, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Vereinigung der bay. Wirtschaft e.V., Vertreter politischer Parteien…. Eine Reihe von Antworten sind inzwischen eingetroffen. Manche forderten eine energische Rückantwort betroffener Betrieben heraus.
F a z i t: Die Adressaten nehmen die geschilderten Probleme der Unternehmen sehr unterschiedlich wichtig – zur Kenntnis nehmen mussten sie jedoch alle – und es bleibt ein Thema! Angebotene Gesprächstermine nehmen wir gerne wahr. So findet im Juni 2021 zum Thema „Bleiberecht durch Arbeit“ ein Gespräch mit dem Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben statt.
Runder Tisch
Bereits 2020 gab es mit der Unternehmer-Initiative einen runden Tisch beim kaufbeurer Oberbügermeister Bosse . Bei einem konstruktiven Gespräch von Vertretern der Stadt und der Ausländerbehörde mit Geschäftsführern betroffener Betriebe konnten zwar nicht alle Probleme gelöst werden, man kam sich aber ein „Stück näher“.
Presseerklärung zur bayerischen Ablehnung eines „Chancen-Aufenthaltsrechtes“
Die Ampelkoalition hat in ihrem Programm die Erleichterung von Aufenthalt und Arbeitsgenehmigungen für Menschen festgeschrieben, die schon Jahre in Deutschland leben und arbeiten (wollen). Im Hinblick auf den drängenden Arbeitskräftemangel in unseren Firmen sehen wir, als Unternehmer-Initiative, in diesem Gesetzentwurf einen Schritt in die richtige Richtung. Wer sich integriert, in Lohn und Brot steht und sich nichts zuschulden kommen lässt, ist als Arbeitskraft herzlich willkommen.
Im Mai 2022 hat nun das bundesdeutsche Innenministerium den Gesetzentwurf für ein sog. CHANCEN-AUFENTHALTSRECHT veröffentlich (Link zum Gesetzentwurf).
Darin will die Bundesregierung langjährig geduldeten Ausländern ermöglichen, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Danach sollen zugleich die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt sowie die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern konsequenter durchgesetzt werden. Weitere Neuregelungen betreffen unter anderem Erleichterungen bei der Fachkräfteeinwanderung und den Zugang von Asylbewerbern zu Integrationskursen.
Die Bundesländer wurden um Stellungnahmen gebeten. Wie befürchtet hat das bayerische Innenministerium in weiten Bereichen seine ablehnende Haltung formuliert (Link zur Stellungnahme). Ein von der CSU-Fraktion beabsichtigter Dringlichkeitsantrag ist jedoch am Veto des Koalitionspartners gescheitert.
Unsere Presseerklärung vom 27.7.2022 (Link zur Presseerklärung).