BLEIBERECHT DURCH ARBEIT

Verbleib von Flüchtlingen mit festem Arbeits- oder Ausbildungsplatz

Wir müssen zunehmend miterleben, wie ausländischen Arbeitnehmern aus unseren Betrieben die Arbeitserlaubnis entzogen wird, bzw. junge Bewerber wegen fehlender Erlaubnis die Ausbildung in unseren Firmen nicht beginnen können.

Wir, das sind Unternehmen aus Industrie – Handwerk – Dienstleistung

Menschen, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, sind für uns eine Chance, dem aktuellen Mangel an Arbeitskräften und Auszubildenden zu begegnen. Wir Unternehmen benötigen deshalb Rechtssicherheit bezüglich der Arbeitserlaubnis für diese Mitarbeiter sowie bezüglich der Ausbildungserlaubnis für diejenigen Flüchtlinge, die sich hier integriert haben, sei es durch langjährigen und erfolgreichen Schulbesuch oder durch zuverlässige Arbeit.

Diese Arbeitskräfte wurden in unseren Firmen mit hohem Einsatz an Personal und Geld zum Teil jahrelang innerbetrieblich aus- bzw. weitergebildet und sind im Arbeitsablauf nicht zu ersetzen. Wir haben aufwändige Integrationsarbeit geleistet und unsere neuen Mitarbeiter schätzen gelernt.

Nun müssen wir feststellen, dass sie von einem Tag auf den anderen dem Arbeitsprozess entzogen werden. Den betroffenen Firmen und deren Mitarbeitern entsteht dadurch großer Schaden. In vielen Fällen können wir weniger produzieren, Aufträge nicht bedienen und verlieren Umsatz, Reputation und Kunden.

Wir sind empört darüber, dass die für Arbeitserlaubnis und Abschiebung in Bayern Verantwortlichen, die Notwendigkeiten von Unternehmen derart ignorieren. Wirtschaftsförderung sieht anders aus!

Wir fordern deshalb:

  • Die wohlwollende Erteilung von Arbeitserlaubnissen unter stärkerer Berücksichtigung der persönlichen Integrationsbemühungen und der Bedürfnisse der Betriebe
  • Die Zulassung zu einer Ausbildung im laufenden Asylverfahren, wenn der Geflüchtete seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist, auch wenn der Pass aus nachvollziehbaren Gründen noch nicht vorliegt
  • Kein Entzug der Arbeitserlaubnis – außer bei schweren Straftaten
  • Die wohlwollende Behandlung aller Anträge auf Ausbildungserlaubnis, wenn ein Ausbildungsvertrag vorliegt
  • Ein gesichertes Bleiberecht für Arbeitnehmer und Auszubildende nach 3 Jahren Arbeit.

Nachdruck wollen wir unseren Zielen verleihen durch:

  • Veranstaltungen und „Offene Briefe“ an politisch Verantwortliche sowie zuständige Institutionen in Bayern mit oben genanntem Inhalt sowie den Angaben der Unterzeichner.
  • Medienberichterstattungen über Missstände vor allem bei aktuellen Anlässen.
  • Information der Unternehmer-Initiative und deren Unterzeichner auf unserer Homepage

Hier können Sie den Rückmeldebogen als PDF herunterladen zum Ausdrucken und unterzeichnen.